Was sind Cannabis Social Clubs?

 

Cannabis Social Clubs (CSC) sind nicht-kommerzielle eingetragene Vereine von Cannabisnutzer:innen mit dem Ziel,
den Eigenbedarf der Mitglieder gemeinschaftlich zu produzieren, zum Selbstkostenpreis an die Mitglieder abzugeben
und auf einen möglichst unschädlichen Genuss (Harm Reduction) hinzuwirken.

Neben dem kollektiven Anbau betreiben CSC auch Clubräumlichkeiten, die der Abgabe, dem gemeinsamen Konsum
und anderen sozialen Aktivitäten, wie z.B. Vorträge zu risikoarmen Konsum sowie der Beratung und der
Pflege der Cannabis-Kultur dienen.

Den CSC liegt die Gesundheit seiner Mitglieder besonders am Herzen, weshalb nach spezifischen Beratungen, die auch
die Lebenssituation und Gesundheit des Mitglieds einbezieht, die Cannabisabgabe bezüglich Menge, Sorten und ihrem
Wirkstoffprofil mit den Mitgliedern individuell vereinbart wird. Diese Vereinbarungen sollen regelmäßig durch Folgebe-
ratungen überprüft werden.

Als nicht kommerzielle Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht verstehen wir uns nicht als Konkurrenten der
Cannabiswirtschaft, sondern decken mit dem kollektiven Eigenbedarfsanbau und den sozialen Clubaktivitäten
einen eigenen Bereich ab. CSC sind derzeit die einzigen demokratischen Selbstvertretungen von Cannabiskonsument:innen
und Homegrower:innen.

Der CSC Hamburg beschreibt seine Ziele und Aufgaben folgendermaßen:

1. Anbau

Der Cannabis Social Club Hamburg setzt sich für regulierte Strukturen zum Umgang und Konsum von Cannabis ein.
Insbesondere setzen wir uns für die Legalisierung des Eigenanbaus, sowohl individuell, als auch gemeinschaftlich, ein.
Nach Schaffung entsprechender gesetzlicher Möglichkeit, strebt der Cannabis Social Club Hamburg den legalen Betrieb
einer Anbaugemeinschaft zum gemeinschaftlichen Eigenbedarfsanbau von Cannabis an.

 

2. Schulung und Beratung

Der Cannabis Social Club Hamburg möchte seinen Mitgliedern, aber auch externen Interessierten ein Schulungs-
und Beratungsangebot zum verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit Cannabis, sowie risikominimierenden Konsum
und Gesundheitsschutz bieten. Dazu wird auch Kooperation mit anderen vereinen und Beratungsstellen gesucht.

 

3. Öffentlichkeitsarbeit und Politikberatung

Der Verein setzt sich für eine Beendigung der Drogenprohibition und für die Schaffung regulierter Märkte, insbesondere für
regulierte Cannabismärkte und die dafür notwendigen Gesetzesänderungen ein. Die angestrebten Gesetzesänderungen sollten
auch den Eigenanbau von Cannabis, sowohl individuell als auch den gemeinschaftlichen Anbau zulassen und regeln. In diesem Sinne
betreibt der Verein Öffentlichkeitsarbeit und stellt Experten zur Verfügung.

 

4. Aufklärung, Jugendschutz und Prävention

Dem Cannabis Social Club Hamburg sind Jugendschutz und Prävention, sowie der Verbraucherschutz ein besonderes Anliegen. Dafür ist
eine wissenschaftlich fundierte und ideologiefreie Aufklärung von zentraler Bedeutung. Deshalb möchte der Verein Aufklärungsarbeit,
insbesondere auch an Schulen und in Jugendeinrichtungen leisten.

 

5. Socialising

Der Cannabis Social Club Hamburg seinen Mitgliedern ein lebendiges Vereinsleben bieten, bei dem auch Spaß, Vergnügen und Geselligkeit
nicht zu kurz kommen. Deswegen soll es auch Clubveranstaltungen geben, die vornehmlich der vergnügten Kontaktpflege und dem
Zusammenhalt der Gemeinschaft dienen. Darüber hinaus soll es die Pflege der sozialen Komponente Vereins auch präventive Wirkung entfalten
und durch die Einbindung der Mitglieder in die Gemeinschaft auch möglichem problematischem Konsum vorbeugen.

 

Der CSC Hamburg definiert sich als Cannabis Social Club im Sinne der Regeln
und Kodex von
ENCOD:

– Anbau, Transport Verteilung und Konsum unterliegen Sicherheits- und Qualitätskontrollen

– Werbung wie Ladenschild oder Schaufenster sind nicht erlaubt

– Die Mitglieder sichern die Finanzen durch Mitglieds- und Unkostenbeiträge. Der Verein ist auf   Eigenwirtschaftlichkeit
ausgerichtet und erzielt keine Gewinne.

– Cannabis aus dem Gemeinschaftsanbau darf nicht gehandelt werden. Die Mitglieder müssen sich dazu verpflichten, kein Cannabis
zu verkaufen und nicht Dritte, vor allem Minderjährige, zum Konsum zu ermuntern.