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Zehn Beweise für Mortlers Inkompetenz

18. Oktober 2018

Legalisierung in Kanada

Zehn Beweise für die Inkomptenz unserer Drogenbeauftragten

Autor: سيميون فيورستاك


Die Drogenbeuftragte der deutschen Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), äußert sich zur Legalisierung von Cannabis für den Freizeitgebrauch und stellt in einem Interview mit dem Deutschlandfunk ihre Inkompetenz erneut öffentlich zur Schau.


Als Cannabis Social Club begrüßen wir selbstredend die Entkriminalisierung von Marihuana in Kanada.
Genauso selbstverständlich wollen wir die Ammenmärchen unserer Bundesdrogenbeauftragten Marlene Mortler gegenüber dem Deutschlandfunk nicht unwidersprochen lassen:

Erstens

Erstens kritisiert sie, die Entkriminalisierung sende ein Signal, Cannabis sei nicht so schlimm. Abgesehen davon, dass man mit derselben Argumentation die Abschaffung des Verbots von Homosexualität als „falsches Signal“ hätte werten können, anstatt es zutreffend als überfälligen Schritt in die richtige Richtung zu werten: Es ist nicht so schlimm. Zumindest nicht so schlimm, als dass jemand allein des Erwerbs oder Besitzes wegen für bis zu fünf Jahre eingesperrt werden sollte. Dass Cannabis völlig unbedenklich sei, behauptet niemand.

 

Henning Schacht Lizenz: CC BY-SA 3.0

 

Zweitens

Zweitens sagt Mortler, der Jugendschutz werde durch die Freigabe „massiv durchlöchert“, ohne diese These zu begründen. Das Gegenteil ist der Fall: Zurzeit ist es leichter, an Marihuana zu kommen als an Alkohol, weil die wenigsten Dealer nach dem Ausweis fragen. In den Niederlanden kiffen bezeichnenderweise weniger Jugendliche als in Deutschland.

Drittens

Drittens wirkt die Aussage zu der „geringen Menge“ völlig abstrus – gerade wenn wir bedenken, dass wir problemlos 100 Flaschen Schnapps kaufen könnten. Was macht es fpr einen Unterschied, ob man sich einmal pro Woche ein Gramm oder einmal im Monat vier Gramm kauft?

Viertens

Viertens verkennt sie, dass Cannabis längst in unserer Gesellschaft angekommen ist – völlig unabhängig vom Legalitätsstatus. Die Ausführungen, wir bräuchten „im Grunde genommen keine weitere legale Droge“ sind mithin utopisch und lebensfremd. Tatsächlich brauchen wir im Grunde genommen keine überflüssige Strafverfolgung und -vollstreckung.

Fünftens

Fünftens vergleicht Frau Mortler Äpfel mit Birnen, soweit sie den Konsum geringster Mengen Alkohol mit dem regelmäßigen Cannabiskonsum Jugendlicher vergleicht. Will sie ernsthaft behaupten, regelmäßiger Alkoholkonsum durch Minderjährige sei die bessere Alternative?

Sechtens

Sechstens hält sie sich krampfhaft am schon längst widerlegten Märchen der „Einstiegsdroge“ fest: Abgesehen davon, dass fast niemand kifft, bevor er (ausgiebig) Erfahrung mit Koffein, Nikotin und Alkohol gesammelt hat, könnte eine Freigabe gerade verhindern, dass ein Kiffer bei seinem Dealer auch mit anderen Rauschmitteln konfrontiert wird.

Siebtens

Siebtens lenkt die Bundesdrogenbeauftragte vom Thema ab, wenn sie damit konfrontiert wird, dass durch eine Freigabe eine Gesundheitsgefährdung der Konsumenten durch verunreinigtes Gras vermieden werden könnte. Anderenfalls müsste sie ja einräumen, dass die jetzige Drogenpolitik Konsumenten gefährdet, statt sie zu schützen.

Achtens

Achtens argumentiert sie emotional statt sachlich, soweit sie ausführt, die unsubstantiierten Bedenken irgendwelcher uninformierter Behörden sprächen gegen eine Entkriminalisierung. Es ist doch nicht Aufgabe von Politikern, sich umzuhören, ob an irgendeinem Stammtisch noch antiquierte Vorurteile gepflegt werden!

Neuntens

Neuntens übergeht sie die kritische Nachfrage zum Thema Cannabis im Straßenverkehr, weil sie anderenfalls wohl einräumen müsste, dass die jetzige Rechtslage gerade Cannabiskonsumenten unangemessen benachteiligt, weil kaum eine Substanz länger im Blut nachgewiesen werden kann.

Zehntens

Zehntens wirkt Mortlers Argumentation geradezu zynisch, wenn sie ausgerechnet Portugal als Beispiel für frühzeitige Intervention bei Jugendlichen anführt und gleichzeitig verschweigt, dass gerade dort der Konsum völlig entkriminalisiert wurde und selbst der Besitz von Kokain zum Eigenbedarf nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden kann.

Gut, dass das Interview nicht noch länger dauerte – wir hätten noch 1.000 weitere Argumente für eine Entkriminalisierung von Cannabis!

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Author

Andreas Gerhold

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