Cannabis Social Clubs

Replik auf Robin Hofmann zu Cannabis Social Clubs

29. April 2023

Der Begriff Cannabis Social Club ist urplötzlich in aller Munde, in allen Medien zu lesen und zu hören. Dabei werden Vorteile, Nachteile und Gefahren von Politiker:inen, Expert:inen und Journalist:inen in die Debatte geworfen, die bis vor wenigen Wochen den Begriff noch nie gehört haben und bis heute das Konzept nicht verstanden oder viel öfter sich damit einfach nicht (ausreichend) beschäftigt haben.

Was sind eigentlich Cannabis Social Clubs (CSC)? 

Was CSC sind kann man eigentlich inzwischen schnell recherchieren und an verschiedensten Stellen nachschlagen, seit kurzem auch in  in der deutschen Wikipedia. Oder noch besser: Man geht auf die Seite eines bestehenden Cannabis Social Clubs und schaut wie sie sich selbst beschreiben. Wir zum Beispiel haben an dieser Stelle eine aktuelle Beschreibung und hier im Archiv unsere  Selbstbeschreibung aus dem Gründungsjahr 2015.

Mein Buch über Geschichte und Praxis der CSC werde ich hoffentlich in einigen Jahren veröffentlichen können – wenn Experten und Politik dieses Konzept nicht in der nächsten Zeit bis zur Unkenntlichkeit verstümmeln und in etwas völlig anderes verwandeln. Heute möchte ich mich darauf beschränken aktuelle Missverständnisse aufzuklären und antworte dafür beispielhaft auf den Artikel “Cannabis-Legalisierung light in Deutschland” von Robin Hofmann, Assistenzprofessor für Strafrecht, Kriminologie und Kriminalistik an der Universität Maastricht in seinem https://verfassungsblog.de  .

Dabei konzentriere ich mich auf die Teile, die sich mit Cannabis Social Clubs beschäftigen, auch wenn es zu weiteren Teilen auch von unserer Seite als CSC einiges anzumerken gäbe.

Ich beschränke mich auf eine kleine, aber wichtige Korrektur:

 “Und in Portugal, dem europäischen Paradebeispiel für Drogenentkriminalisierung, sind 2,5 Gramm Cannabis straffrei (eine Zehn-Tages-Ration).” 

Das ist falsch: Die “Tagesdosis” ist mit 2,5g definiert, straffrei sind zehn Tagesdosen á 2,5g = 25g. Damit sind die hier angestrebten 25g straffreien Eigenbedarfs eben keine “erstaunlich hohe Menge” die europarechtlich schwierig ist. Im Gegenteil, wir befinden uns hier innerhalb der bereits in der EU tolerierten Bereichs. Damit ist der gesamte Absatz des Artikels hinfällig, weil ein Komma verrutscht ist.
Na, sauber.

Aber zurück zu den CSC: Hofmann beginnt scheinbar gut informiert und aufgeschlossen:

Club-Cannabis als Lösung des Entkriminalisierungsdilemmas

“Der interessanteste Aspekt der Legalisierung light sind die geplanten Cannabis Clubs. Der unkonventionelle Ansatz soll den grundsätzlichen Widerspruch der Cannabis-Entkriminalisierung auflösen: Was nützt der straffreie Besitz, wenn es kaum Möglichkeiten gibt, legal an das Cannabis zu kommen?”

Richtig, deshalb haben wir immer als ersten Schritt eine Entkriminalisierung mit Eigenanbau und CSC gefordert. Damit kann der Nutzer eigenverantwortlich seine Gesundheit schützen und wird nicht gezwungen den kriminellen Schwarzmarkt zu unterstützen. Im Gegenteil, jedes Gramm, dass ein Nutzer, individuell oder gemeinschaftlich selbst anbaut geht dem Schwarzmarkt verloren.

„Dabei sind Entkriminalisierungsmodelle wie in Luxemburg, die ausschließlich auf den Eigenanbau im heimischen Wohnzimmer setzen, nur wenig praktikable Lösungen. Denn Cannabispflanzen sind komplexe Gewächse. Anders als der Gummibaum im Büro gibt sich die Pflanze nicht mit einmal wöchentlich Wässern zufrieden. Die weiblichen Pflanzen bedürfen bis zum Erreichen des erntereifen Alters beträchtliche Aufmerksamkeit, Fachkenntnisse und Ressourcen wie Dünger, Wasser und künstliches Licht.“

Immer noch richtig. Für viele Menschen ist der individuelle Eigenanbau keine praktikable Lösung. Schon deshalb ist die Möglichkeit zum gemeinschaftlichen Anbau wichtig, um die gewünschten Effekte für Gesundheitsschutz und Kriminalitätsbekämpfung schon mit einer Entkriminalisierung zumindest teilweise zu erreichen. Eine volle Legalisierung mit kommerzieller Produktion und reguliertem Handel kann das, auch im Hinblick auf alle positiven Effekte, nicht ersetzen.

„Genau hier kommen die Cannabis Social Clubs ins Spiel. Die gibt es in Europa schon seit den 90er Jahren und sind Zusammenschlüsse von Gleichgesinnten, die sich im Clubhaus gemeinsam der Cannabisaufzucht widmen, technisches Gerät und Expertise teilen und das Ernteprodukt gemeinsam in den privaten Clubräumlichkeiten konsumieren.“

Noch fast richtig. Seit den 1990er Jahren gab es illegale Vorläufer. Bis heute gibt es in Europa keine vollständig legalen Cannabis Social Clubs wie sie Anfang der 2000er Jahre in Spanien in rechtlichen Grauzonen entstanden und organisiert, vor allem durch ENCOD – The European Coalition for Just and Effective Drug Policy, vertreten werden.

Auch die spanischen Clubs haben derzeit noch ein backdoor problem und können immer noch nicht gemeinschaftlich anbauen.  Auch die Eigenwirtschaftlichkeit kann in Spanien offenbar nicht so durchgesetzt werden, wie es mit deutschem Vereinsrecht ohne Weiteres möglich ist. Bessere Vergleiche lassen sich z.B. zu Uruguay ziehen, wo CSC seit 2013 inkl. Anbau legalisiert sind. Unter dem Label CSC werden in Spanien deshalb leider auch kommerzielle Clubs betrieben, mind. in der Vergangenheit auch durch organisierte Kriminalität, die ihre illegalen Aktivitäten damit versucht haben zu verschleiern.

Eine Weitergabe an Dritte oder eine Gewinnorientierung der Clubs ist nicht vorgesehen. Soziale Aspekte stehen im Vordergrund. Aus diesem Grund ist etwa die Mitgliederzahl meist auf einige Dutzend begrenzt.”

Richtig, es handelt sich um einen geschlossenen Personenkreis. Wobei das Verschenken an und der gemeinsame Konsum mit Freunden und Familie selbstverständlich möglich sein muss. Auch heute sind soziale Aspekte ein zentraler Bestandteil des CSC Konzeptes. Das leisten heutige CSC auch heute schon für bedeutend mehr Mitglieder. Dazu unten mehr. Auch ein Fußballclub kann soziale Aspekte für mehr als ein paar Dutzend Mitglieder bieten. Der Grund, warum die Vorläufer, die nicht offen politisch aktiv sind, sondern aktiv gemeinsam angebaut haben, klein bleiben mussten, war vor allem die Illegalität. 

“Eben diese soziale Komponente will Lauterbach den deutschen Konsumenten nun aber gerade nicht zugestehen. Er spricht schlicht von Cannabis Clubs, also ohne ‚social‘, in denen der gemeinsame Konsum verboten bleibt. Warum tritt Lauterbach hier als Spaßverderber auf? “

Das „S“ in CSC steht nicht für Spaß, sondern für Social

Spaßverderber? Das S in CSC steht für Social nicht allein und nicht mal in erster Linie für gemeinsamen Konsum. Der Cannabis Social Club Hamburg e.V. bietet seit Gründung 2015 (mit seinen Vorläufern seit ca. 2010) ein breites Informations-, Schulungs- und Beratungsangebot für Mitglieder und verschiedene externe Zielgruppen. Dazu gehören z.B. die Patientenberatung, Beratungsangebote für Angehörige, Eltern und Lehrer, Gesundheits- und Konsumberatung und mehr. Das soziale Angebot umfasst das gesamte explizite Vereinsziel “Aufklärung, Jugendschutz und Prävention”.  Wir lassen uns dazu, z.B. von Schulen zu entsprechenden Veranstaltungen einladen und organisieren eigene Veranstaltungen, oft in Kooperation z.B. mit Vereinen aus der Drogen- und Suchthilfe.

Aber ja, ob auf unseren Veranstaltungen oder Vorstands-, Arbeitsgruppen- oder Stammtischtreffen wird, wer hätte es gedacht, auch Cannabis konsumiert. Vielleicht wird sogar schon das ein oder andere Selbstgemachte gezeigt, verkostet, verschenkt, getauscht, wer weiß? Aber selbst das ebenfalls explizite Vereinsziel „Socialising“, in dem Spaß explizit erwähnt wird, dient eben nicht nur dem gemeinsamen Konsum, sondern soll durch Einbindung der Mitglieder in eine Gemeinschaft auch problematischem, oft isoliertem Konsum vorbeugen. 

“Dahinter steht der Wille, ein europarechtkonformes Clubmodell zu etablieren. Denn obwohl die Cannabis Social Clubs erstaunlich weit verbreitet sind – in Spanien soll es laut Wikipedia bis zu 500 geben –, sind sie nirgends in Europa legal.”

Die Zahl dürfte längst nicht mehr aktuell sein – egal. Aber wie auch schon oben festgestellt, sind CSC nirgends in Europa legal. Was aber ja nicht heißt, dass sie europarechtlich nicht möglich sind.

“Die Pointe der Cannabis Social Clubs findet sich im Erlaubnisvorbehalt für den Anbau zum persönlichen Konsum in Art 2 (2) des Rahmenbeschluss 2004/757/JI. Die simple Idee dahinter: Wenn der Anbau von Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt ist, dann kann auch nichts dagegensprechen, die Pflanzen in einem privaten Vereinsheim unterzubringen. Entscheidend ist allein, dass keine Abgabe des Cannabis stattfindet, sondern die Mitglieder ihre eigenen Pflanzen aufziehen, die eigene Ernte einfahren und am Ende das eigene Cannabis konsumieren.”

Jup, das ist die Grundidee von Cannabis Social Clubs, um bei einer Entkriminalisierung von begrenztem Eigenanbau, auch Menschen ohne  Möglichkeit zum individuellen Eigenanbau die Selbstversorgung zu ermöglichen: Wenn 3 Pflanzen pro Person erlaubt sind, ist auch erlaubt, dass 5 Personen 15 Pflanzen gemeinsam ziehen. Oder dass eine Person, die Möglichkeit hat 15 Pflanzen anzubauen, für 4 andere die keine Möglichkeit haben, für diese mitanbaut. Das “Vereinsheim”, also der Club, in dem die Ausgabe des Cannabis und sämtliche sozialen Aktivitäten stattfinden (sollen), soll schon nach eigenem Konzept getrennt vom Anbau sein.

 

“Cannabis Clubs in der europarechtlichen Grauzone [?]

Was einleuchtend klingt, ist unionsrechtlich – wie könnte es anders ein – durchaus problematisch. Zum Ersten bestehen rechtliche Zweifel daran, ob die Aufzucht der eigenen Cannabispflanze in einem CSC überhaupt noch als ‚Anbau zum persönlichen Konsum‘ qualifiziert werden kann und damit unter die Straffreiheitsklausel des Rahmenbeschlusses fällt. Der Anbau in den eigenen vier Wänden ist nämlich nur deshalb privilegiert, da so der Zugriff von und die Abgabe an Dritte zumindest theoretisch weitgehend ausgeschlossen werden kann. Dies wäre in einem Cannabis Social Club gerade nicht der Fall. Dort haben sämtliche Mitglieder Zugriff auf die Pflanzen. Auch Dritte könnten Zugang bekommen, ohne dass der Pflanzenbesitzer dies kontrollieren könnte.

Was stellen Sie sich eigentlich vor, Herr Hoffmann?

Jetzt wird es eindeutig falsch. Herr Hofmann, was stellen Sie sich vor, wie individueller und wie gemeinschaftlicher Anbau funktioniert?

Im individuellen Heimanbau könnte man maximal vorschreiben, dass ein Anbauraum und Ernte durch eine normale Tür mit normalem Schloss gesichert werden muss. Für die Ernte könnte man noch einen Waffenschrank fordern. Für die Patienten die Cannabis und gefährlichere Medikamente im Haus haben, hat das aber bisher auch niemand gefordert.

Ganz anders die Anforderungen die an einen Gemeinschaftsanbau gestellt werden können, bzw. die automatisch gelten würden. Nach Mengen gestaffelte Sicherheitsvorschriften für den Umgang mit Cannabis, die dann wirksam würden gibt ja bereits. Natürlich hätten Dritte keinen Zugang, ohne dass “der Pflanzenbesitzer” (falsch, das sind eben mehrere Personen) das kontrollieren könnte. Wie kommt man denn auf sowas?

Im Gegenteil werden die CSC, schon aus Eigeninteresse, schon um sich vor Diebstahl zu schützen, aber auch um eigene Qualitätsstandards zu sichern, unkontrollierten Zugang durch Unbefugte, auch Mitglieder, strikt unterbinden! Im Gemeinschaftsanbau kann das im Gegensatz zum individuellen Heimanbau nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch umgesetzt werden.

“Zum Zweiten werden aber auch praktische Gründe gegen eine Privilegierung von CSCs angeführt. Zwar mag der soziale Gedanke im Vordergrund stehen. In der Realität aber operieren die Clubs oftmals so, dass von den Mitgliedsbeiträgen professionelle Cannabiszüchter bezahlt werden, die sich um die Aufzucht der Pflanzen kümmern.”

Was spricht dagegen? Im Gegenteil, genau diese Möglichkeit sich als Gemeinschaft einen professionellen Anbau, auch mit Anstellung eines Gärtners, wenn der Club sich das leisten kann, spricht für die Privilegierung von CSCs! Denn unter professionellen Bedingungen, einschließlich festgelegter Qualitätsstandards, zur Einhaltung notwendiger Verfahrensanweisungen und Qualitätsprüfungen, sowie qualifiziertem Personal kann eine gleichbleibende hohe  und geprüfte Qualität gewährleistet werden.

Gerade zu Anfang werden viele unerfahrene Heimgärtner das nicht gewährleisten können. Der soziale Gedanke besteht nicht  ausschließlich, aber eben auch darin, Menschen, die keine Möglichkeit zum qualifizierten Heimanbau haben, trotzdem an einer gemeinschaftlichen Selbstversorgung teilhaben zu lassen.

Und warum sollte jedes Mitglied auch gärtnern müssen? Manche kochen besser und lieber den Kaffee im Club und bringen die Cola. Andere müssen zu Bud-Tendern geschult werden. Wieder andere übernehmen die Beratung, weil sie dafür qualifiziert sind. Für große Aufgaben empfehlen sich in großen Vereinen, egal welcher Art,  u.U. auch Angestellte. Auch im CSC, können das neben Gärtnern, z.B. Verwaltungskräfte sein. Wo ist das Problem?

So hat eine aktuelle Studie zu den Clubs in Europa gezeigt, dass über die Hälfte der Clubs sich auf bezahlte Mitarbeiter beim Anbau des Cannabis verlassen. 

Nicht nur, dass nichts dagegen, aber vieles dafür spricht (siehe oben), bezieht die Studie sich eben nicht auf legale Clubs, weil es die in Europa ja gar nicht gibt, siehe noch weiter oben. Wie anders soll es denn in Spanien funktionieren, wenn der Anbau und die Abgabe an die Clubs weiterhin strafrechtlich verfolgt werden?

Gerade das will Lauterbachs Konzept verhindern, indem eine Kommerzialisierung ausgeschlossen werden soll und Dritte nicht mit der Aufzucht beauftragt werden dürfen. Zudem ist eine Begrenzung auf 500 Mitglieder vorgesehen. von denen jedes bis zu 3 weibliche Pflanzen einbringen darf. Das ergibt eine Plantage von beträchtlichem Umfang und es könnte schonmal eng werden, wenn Samstagvormittags 500 Cannabiskleingärtner nach ihren Sprösslingen schauen. 

Niemand hat sich das je ernsthaft so vorgestellt!

Da macht es eigentlich Sinn, die Verantwortung auf diejenigen Mitglieder zu übertragen, die einen grünen Daumen haben.”

Ja, und noch mehr Sinn, mindestens bei 500 Mitgliedern, macht auch ein professioneller Gärtner, bzw. reicht das für ca. 2,5 Gärtnerstellen und weitere Helfer. Für kleine Anbaugemeinschaften mag der Vereinsfreund mit dem grünen Daumen die richtige Lösung sein, für mittelgroße Gemeinschaften vielleicht ein dezentraler Anbau mehrerer Vereinsmitglieder mit grünem Daumen, große Anbaugemeinschaften mit 100 oder mehr Mitgliedern sollten dringend über einen professionellen, angestellten Hauptverantwortlichen nachdenken.

“Zu guter Letzt haben kriminalpolitische Gesichtspunkte der Akzeptanz der CSCs zugesetzt. Für die Strafverfolgungsbehörden sind die Clubs nämlich nur schwer von illegalen Cannabisplantagen zu unterscheiden. Es lässt sich kaum kontrollieren, ob die einzelnen Pflanzen einzelnen, echten Personen zugeordnet werden können, die dann die Ernte auch höchstselbst konsumieren – oder ob das Gras letztendlich doch auf dem Schwarzmarkt landet. Auch die Clubs selbst stehen im Verdacht, dass Cannabis zum Konsum teilweise gar nicht aufwendig selbst anzubauen, sondern direkt vom Schwarzmarkt zu beziehen wie oben genannte Studie bestätigt. Schon jetzt ist klar, dass der Kontrollaufwand erheblich werden dürfte.”

Und hier sind wir nun endgültig in der Kategorie Bullshit angekommen. Zu der Studie gilt immer noch der Einwand, dass CSC unter illegalen Bedingungen untersucht wurden. Der Anbau, auch gemeinschaftlicher, ist illegal. Ein Gemeinschaftlicher Anbau ist nicht möglich, bzw. wäre ebenfalls Schwarzmarkt. Hier soll aber der gemeinschaftliche Anbau gesetzlich möglich werden. Den Unterschied müssen Sie doch erkennen und können ihn nicht unter den Tisch kehren, Herr Hofmann.

Und natürlich sind nach einer gesetzlichen Regulierung echte CSC von illegalen Plantagen für Behörden, im Verdachtsfall auch für Strafverfolgungsbehörden, eindeutig zu unterscheiden. Der Anbau, der CSCs ist bei den Behörden angemeldet und ggf lizenziert. Die Behörden kennen die Adresse und wissen, wie viele blühende Pflanzen sich dort befinden dürfen. Selbstverständlich wird es behördliche Kontrollmöglichkeiten geben, wie es sie auch in anderen Bereichen gibt, wahrscheinlich darüber hinaus. Strafverfolgungsbehörden sollten allerdings erst dann tätig werden, wenn z.B. andere Behörden konkreten Verdacht auf illegale Tätigkeiten zur Kenntnis bringen.

Wir, die CSC selbst, sind aber auch an dieser Stelle doch längst viel weiter. Wir sind, völlig unabhängig von behördlichen Kontrollmöglichkeiten, unseren Mitgliedern Rechenschaft und Transparenz schuldig und werden schon aus Eigeninteresse wird  alles, was angebaut, was geerntet, was gelagert und was ausgegeben wird, dokumentiert werden. Wir entwickeln bereits entsprechende Tools.

Was wir strikt ablehnen, ist eine anlasslose und regelhafte Übermittlung von Mitgliederdaten an Behörden: „…als Cannabis Social Clubs nehmen wir den Schutz unserer Mitglieder und deren Mitgliederdaten sehr ernst. Wir sind nicht bereit, diese Daten anlasslos und regelhaft an staatliche Stellen zu übermitteln.

Auch Registrierungen von individuellem Eigenanbau und Kund:innen der Cannabis Fachgeschäfte lehnen wir strikt ab. So wenig wie es staatliche Listen von z.B. von Homosexuellen, Mitgliedern demokratischer Parteien oder Menschen mit bestimmten Merkmalen geben darf, darf es staatliche Listen von Menschen mit bestimmten Genusspräferenzen wie z.B. Cannabis geben.“

Eckpunkte und Forderungen deutscher CSC

Wer sich ernsthaft über CSC informieren will, erhält auch aus in den Eckpunkten „Legalisierung aus Vernunft und Gerechtigkeit!“ der deutschen Cannabis Social Clubs ein solides Grundwissen über CSC und braucht sich nicht mehr in absurden Fantasien ergehen. Hier erfahren wirklich Interessierte nicht nur was CSC gemeinsam fordern und warum, sondern auch, was CSC zu leisten bereit sind!

“Wie will Lauterbach diese Probleme lösen? Das Konzept ist deutlich darauf ausgelegt, die Abgabe von Cannabis an Dritte, sprich Nicht-Clubmitgliedern, zu verhindern. Zur Erinnerung: Die Abgabe ist im SDÜ (Art 71 (2)) strikt verboten. Das gemeinsame Konsumverbot soll dies erreichen. Dahinter steht die Befürchtung, dass die Cannabis Clubs Konsumräume einrichten könnten, zu denen auch Dritte Zugang hätten – ähnlich den niederländischen Coffeeshops.”

Eigentlich habe ich ja schon erklärt, dass es dieses Problem gar nicht gibt, dass es sich um einen Strohmann handelt. Trotzdem: Der gemeinsame Konsum macht weder den Coffeeshop, noch den CSC aus, auch wenn es an beiden Orten passiert. Auch wird an beiden Orten Cannabis an Nutzer gegeben. Die zwei wichtigen Unterschiede sind:  im Coffeeshop kann jeder Mensch Cannabis kaufen, während im Verein nur Mitglieder Cannabis aus dem Gemeinschaftsanbau an dem sie beteiligt sind gegen Unkostenbeitrag ausgegeben wird. Die eine verkaufen Cannabis alle, die anderen bauen es gemeinsam an. Was hat das damit zu tun, wo konsumiert wird? Dadurch wird auch das vermeintliche Problem gar nicht berührt. Das ist eine Scheindebatte.

Das Problem dürfte damit aber nicht gelöst sein: Den Mitgliedern eines Clubs steht es nämlich grundsätzlich frei, dritte Personen in den Verein mitzubringen, es sei denn das ist per Satzung ausgeschlossen. Vereinsrechtlich unterscheidet sich ein Cannabis Club da nicht von einem Kegelclub oder Tennisverein. Zwar darf an Dritte kein Cannabis abgegeben werden. Was aber, wenn die sich Cannabis selbst pflücken, für den persönlichen Konsum? Das wäre keine Weitergabe im technischen Sinn. Man könnte diesen Gedanken noch weiterspinnen und an Cannabisverkostungen denken mit selbstgeerntetem Cannabis für Besuchergruppen. Selbst wenn man den Zugang zu den Vereinsheimen nur auf Mitglieder beschränken würde, wäre das noch lange keine Garantie, Missbrauch und auch Drogentourismus zu verhindern: Es sei nur an die Raucherclubs erinnert, die im Nachgang des Nichtraucherschutzgesetzes aus dem Boden schossen. Jeder Gast musste lediglich ein Antrag am Eingang ausfüllen und schon war man Club-Mitglied.

Nochmal, “das Problem” ist ein Strohmann und existiert nicht.

Natürlich steht es den Mitgliedern frei, Gäste mitzubringen – in den Club, nicht in den Anbau. Da gibt es keine Pflanzen von denen jemand heimlich „Cannabis pflücken“ könnte. Was für eine absurde Idee!  CSC werden Gäste i.R. begrenzen, z.B. auf eine Höchstzahl der Gäste im Club oder auf bestimmte Gelegenheiten. Warum soll das schlecht sein? Tatsächlich wird es erst schwierig, wenn z.B. an Besuchergruppen Proben abgegeben werden. Das ist zwar auch nicht vorgesehen, müsste natürlich ebenfalls dokumentiert werden, aber eigentlich eine sinnvolle Idee: Wie oben festgestellt ist der möglichst professionelle Gemeinschaftsanbau in Bezug auf Versorgungssicherheit und Qualität, auch gesundheitsrelevanter Qualitätsmerkmale, wie z.B. bezüglich Schimmel oder Pestizidrückständen, dem durchschnittlichen Heimanbau deutlich überlegen. Was spricht also dagegen, Interessierte auch durch Proben davon zu überzeugen, sich für  ihre sichere Selbstversorgung einer entsprechenden Gemeinschaft anzuschließen?

Wie in manchen spanischen Clubs oder den angeführten Raucherclubs wird das hier aber nicht funktionieren. Raucherclubs wollen keine Zigaretten verkaufen, schon gar nicht aus Eigenanbau und das Problem der spanischen Clubs haben wir nun ausgiebig besprochen.

CSC würden hier eben behördlich kontrolliert, könnten nicht an jeden abgeben, dürften kontrollierbar durch das Finanzamt keine Gewinne machen, sind im Anbau kontrollierbar auf drei Pflanzen pro Mitglied begrenzt und müssen das minimum drei Monate vorher kalkulieren und werden den gesamten Prozess nachvollziehbar dokumentieren.

Es gibt also immer noch kein Problem, nur einen aufgeblasenen Strohmann. Und mit dem kommt anschließend ein Rainer Wendt um die Ecke, macht aus dem Strohmann ein staatsgefährdendes Monster und fordert die Überprüfung aller CSC Mitglieder durch den Staats- und Verfassungsschutz, denn weder sollten Extremisten Waffen haben, noch straffrei kiffen dürfen!“

Es wird wohl noch sehr lange dauern, bis Prohibitionisten ihre Denk- und Erkenntnisverweigerung ablegen und aufhören der Gesellschaft Kanonenfutter zu liefern für die anhaltende Sigmatisierung und Diskriminierung einer Minderheit mit harmlosen, abweichenden Genusspräferenzen.

Darauf einen frischen Riesling, zum Wohl, Herr Hofmann, Herr Wendt, Herr Thomasius, Herr Lauterbach, …

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Author

Andreas Gerhold

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