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Legalisierung für lange überfällige Gerechtigkeit – Gastbeitrag Prof. S. Scheerer

9. Mai 2023

Prof. Dr. Sebastian Scheerer
Professor i.R. für Kriminologie, Universität Hamburg,

Rede Global Marijuana March, Hamburg am 06.05.2023,
(überarbeitete Vortragsfassung)

Zug der Zeit für lange überfällige Gerechtigkeit

Was für ein wunderschöner und historischer Moment, als die Ampel ihre Legalisierungsabsicht verkündete – als erste deutsche Regierung nach einer rund 100 Jahre bestehenden Cannabisprohibition. Manche fanden das Thema angesichts der sehr viel größeren Probleme mit der weltpolitischen Lage zu hoch gehängt. Aber wer das tat, verkannte die Tatsache, dass Millionen Bürgerinnen und Bürger auf die Gleichstellung ihrer Genussmittelpräferenz mit denen der übrigen Bevölkerung und damit auf eine lange schon überfällige Gerechtigkeit warten. Und wie schon Albert Einstein sagte: „Wenn es um Wahrheit und Gerechtigkeit geht, gibt es nicht den Unterschied zwischen kleinen und großen Problemen.“

Mit ihrem Legalisierungsvorhaben hat die Bundesregierung den Zug der Zeit erkannt. Wir erinnern uns: noch vor wenigen Jahrzehnten galt es als unbestreitbare wissenschaftliche Wahrheit, dass Cannabis ein unglaublich gefährliches Rauschgift ohne jeglichen medizinischen Wert sei: die Idee einer ärztlichen Verschreibung erschien geradezu als absurd, genau wie legaler Anbau, Handel und Besitz.

Dann eröffnete Wernard Bruining plötzlich – es war 1972 – den ersten (damals noch Tea House genannten) Coffeeshop in Amsterdams Weesperzijde. 2001 entkriminalisierte Portugal den Drogenbesitz ganz allgemein – stufte ihn zur bloßen Ordnungswidrigkeit herab. Dann der nächste, vielleicht entscheidende, Tabubruch, mit der Verkündung der Regierung von Uruguay, Cannabisanbau und -verkauf unter strikter staatlicher Aufsicht zu legalisieren. Dann fielen sogar die US-Bundesstaaten wie Dominosteine: inzwischen 21 von 50. Und am 17. Oktober 2018 feierte Kanada das Ende der Cannabisprohibition.

Diese Bilanz eines halben Jahrhunderts kann sich sehen lassen – gerade auch, wenn man den Aufwand an Geld, Desinformation und Strafverfolgung bedenkt, den die Drogenkrieger in diesen Vorposten der Gegenaufklärung investiert hatten.

Die Aufgabe der Justiz

Was sich allerdings nicht sehen lassen kann, ist die Bilanz der Strafjustiz – nicht nur, aber auch und gerade in Deutschland, wo man aus der Vergangenheit gelernt haben sollte. Die Aufgabe der Strafjustiz ist eben nicht nur die Verurteilung von Angeklagten nach dem Buchstaben des Gesetzes. Es geht vor allem darum, eine Situation zu verhindern, in der furchtbare Juristen gesetzliches Unrecht anwenden, als wäre es das Normalste von der Welt, friedliche und unschuldige Menschen aufgrund diskriminierender Gesetze zu Kriminellen zu stempeln. Genau aus diesem Grund hat das Grundgesetz der Richterschaft mit dem Institut des sogenannten Vorlagebeschlusses beim Bundesverfassungsgericht eine ganz legale Möglichkeit der Befehlsverweigerung geschaffen.

Wenn Richter von der Verfassungswidrigkeit einer Norm überzeugt sind, können und müssen sie das jeweilige Strafverfahren sofort unterbrechen und erstmal das Gesetz dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorlegen. Das Verfassungsgericht kann und muss verfassungswidrige Gesetze dann aus dem Verkehr ziehen. (Viele Strafgesetze stammen aus der Zeit vor dem Grundgesetz und nicht jedes hält dessen Kriterien stand.)

Das versagen der Justiz

Vor dieser wichtigen Aufgabe hat die Justiz bekanntlich im Falle der Schwulen- und auch im Falle der Drogen-Verfolgung eindeutig versagt. Weder bombardierten die Richter das Verfassungsgericht mit Vorlagebeschlüssen – was sie aber hätten tun müssen – noch hatte das Verfassungsgericht dann, wenn es sich anlässlich von Verfassungsbeschwerden mit diesen Gesetzen auseinandersetzte, die Professionalität besessen, die entsprechenden Gesetze – den § 175 des Strafgesetzbuchs und das Betäubungsmittelgesetz – für verfassungswidrig und nichtig zu erklären.

Dabei war es doch wahrlich nicht schwer zu verstehen, dass einvernehmliche sexuelle Beziehungen keine Fremdschädigung darstellen und damit auch kein Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung sein dürfen; dass derlei zum Bereich der persönlichen Lebensgestaltung gehört, in dem das Strafrechts nichts zu suchen hat; und dass das Verbot homosexueller Betätigung gegen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (und damit gegen Artikel 2 des Grundgesetzes) verstößt. Um von der Menschenwürde, zu deren Schutz nach Artikel 1 alle staatlichen Institutionen verpflichtet sind, ganz zu schweigen.

Es geht um Grundrechte

Obwohl es nicht schwer zu verstehen ist, dass und warum die Kriminalisierung der Homosexualität die Menschenwürde verletzt, haben die deutschen Richter es nicht fertiggebracht, die ihnen eröffnete Möglichkeit der Befehlsverweigerung zu nutzen und haben stattdessen Homosexuelle trotz des Grundgesetzes immer weiter geächtet und verurteilt. Und das Verfassungsgericht hat sie in einem berüchtigten Urteil aus dem Jahre 1957 darin noch bestärkt.

Nicht anders ist es mit der Drogenverfolgung gelaufen. Auch hier geht es um ein diskriminierendes Gesetz, das die Freunde von Cannabis schlechter stellt als die Freunde von Alkohol – und auch hier erdreistet sich das Strafgesetz, sich in die privaten Angelegenheiten friedlicher und unschuldiger Bürgerinnen und Bürger einzumischen, auch hier kolonialisiert es die eigentlich doch ganz private Sphäre individueller Lebens- und Freizeitgestaltung und zeigt keinerlei Respekt für die Selbstbestimmung und die Würde der Betroffenen.

Das Versagen der Strafjustiz und der Verfassungsjustiz bestand bei der Jagd auf die Homosexuellen darin, dass beide erst durch den Gesetzgeber gezwungen werden mussten, ihre furchtbare Praxis einzustellen. Und im Fall der Drogengesetze scheint es ja ähnlich zu laufen. Wenn der Gesetzgeber der Drogenjagd nicht durch die Legalisierung Einhalt geböte, wäre die Justiz wohl bereit, bis zum Sankt Nimmerleinstag weiter Cannabis-Beschuldigte, Cannabis-Angeklagte und Cannabis-Kriminelle zu produzieren – so wie einst Homosexualitäts-Kriminelle.

Partialtotalitarismus

Man kann es gar nicht oft genug sagen: Ob Menschen ihre Haare lang oder kurz tragen, ob sie Wein trinken, Vegetarier sind, ob sie Marlboro oder Afghan Kush rauchen oder lieber Girl Scout Cookies knabbern, das ist doch deren Sache und kein Thema für Polizeispitzel, verdeckte Ermittler, Fahndungen und Haftbefehle.

Einen Staat, der sich auf diese Weise in Fragen der persönlichen Lebensgestaltung einmischt, nennen wir seit John Stuart Mill „illiberal“ und seit Hannah Arendt „totalitär“ – und niemand garantiert, dass dieser Partialtotalitarismus sich dauerhaft auf ein oder zwei Segmente der gesellschaftlichen Realität beschränken wird.

Dass die Justiz es nicht geschafft hatte, von sich aus die Schwulenverfolgung zu stoppen, ist ein Armutszeugnis. Dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte sich aber sogar heute noch in jedem Jahr hunderttausendfach der Cannabis-Kriminalisierung schuldig machen, ist wirklich nur noch zum Fremdschämen.

Wer denkt an die Kinder?

Wozu steht denn hier vor uns auf dem Sievekingplatz das Justiz-Mahnmal von Gloria Friedman? Damit die Richter keine Gesetze mehr anwenden, die gegen die Verfassung verstoßen, die Minderheiten diskriminieren und ihnen Grundrechte vorenthalten.

Es gibt immer Reformgegner, die gab es bei der Abschaffung der Sklaverei in den USA im 19. Jahrhundert genauso wie bei der Abschaffung der Alkoholprohibition ebenfalls in den USA im 20. Jahrhundert. Die gab es auch bei der Legalisierung der Homosexualität in Deutschland und die gibt es auch heute bei der Legalisierung von Cannabis. Und es gibt keinen Fall, in denen die Gegner der Reform nicht mit dem Schutz der Kinder und Jugendlichen argumentiert hätten. Das tun sie immer, wenn sie sonst keinen Grund finden, Erwachsenen ihre Grundrechte vorzuenthalten.

Ihre Befürchtung, dass die Legalisierung für Erwachsene auch zu vermehrtem Konsum unter Jugendlichen führt und die sich dann das Gehirn wegkiffen, ist zwar empirisch widerlegt – interessanterweise geht der Jugendkonsum manchmal sogar zurück (mutmaßlich, weil die Lage insgesamt entspannter wird und sich die verbesserte Kommunikation über Drogen zwischen den Generationen positiv auswirkt).

Warum jetzt eine Rolle rückwärts?

Umso bedauerlicher ist es, dass die Regierung langsam Angst vor der eigenen Courage zu bekommen scheint. Das neuerdings favorisierte „Zwei-Säulen-Modell“ mit überaus restriktivem Club-Anbau und kleinen Regional-Experimenten ist ein Schritt zurück gegenüber der ursprünglichen Ankündigung eines (noch für das Jahr 2023 erwarteten) freien Verkauf in Fachgeschäften.

Riskant ist auch die neue Absicht, einfach abzuwarten, bis man genügend andere Länder mit ins Boot geholt hat, um nicht europarechtlich Schiffbruch zu erleiden so wie einst mit der Maut. Der Gedanke ist verständlich, aber er erhöht die Gefahr, dass die Ampel zur Gefangenen ihrer eigenen Ängste und zum größten Hindernis für ihre eigenen Reformen wird.

Hätte José Mujica die Legalisierung in Uruguay von der Zustimmung des Mercosur abhängig gemacht, hätte Colorado mit seiner Volksabstimmung auf aufmunternde Worte aus Washington gewartet, hätten Kalifornien oder Kanada ihre Legalisierungen nicht ohne Zustimmung der UNO als Hüterin der internationalen Drogen-Abkommen durchgeführt – wir wären heute noch nicht weiter als zur Mitte des vorigen Jahrhunderts, bzw. in Deutschland auf dem Stand von Marlene Mortler.

Keine Todesurteile für Cannabis? Nicht hier.

Es muss aber doch etwas passieren, und dies hier, aber nicht nur hier, sondern auch für andere Menschen auf der Welt, die unter denselben dummen Gesetzen leiden. Immerhin gut, dass hier hinter uns, im Hof der Untersuchungshaft, keine Todesurteile mehr vollstreckt werden. Nicht, weil die Justiz sich irgendwann einmal von selbst geweigert hätte oder heute weigern würde, sondern weil man ihr das per Grundgesetz verboten hat. Aber immerhin.

Anderswo gibt es für gewaltlose Cannabis-Delikte die Todesstrafe. So etwa in Singapur wo im Jahre 2018 ein gewisser Tangaraju Suppiah wegen Beihilfe zum versuchten Handel von etwas mehr als einem Kilo Marihuana verurteilt wurde. Er hatte das Marihuana zwar weder besessen noch gehandelt noch auch nur gesehen, sondern lediglich telefonisch darüber gesprochen. Aber das genügte für die Verhängung der Todesstrafe in einem Verfahren, in dem man ihm, einem Tamilen, auch noch einen Übersetzer verweigert hatte, so dass er seinem eigenen Verfahren nicht richtig folgen konnte. Jedenfalls hat die Justiz in Singapur getan, was das Gesetz ihr befahlt und Tangaraju Suppiah am 24. April 2023 nach Ablehnung der Berufung im Changi-Gefängnis gehenkt.

„War on Drugs“ beenden

In Wirklichkeit gibt es den sogenannten Krieg gegen die Drogen eben gar nicht, weil er in Wirklichkeit eben doch immer nur ein Krieg gegen Menschen ist. Und das überall. Nicht nur in Asien.

Was also tun? – Warum nimmt sich die Politik kein Vorbild an der Entkriminalisierung, Rehabilitierung und Entschädigung der einstmals verfolgten Homosexuellen? Das ist doch inzwischen auch in Deutschland erfolgt. Daraus sollten wir lernen. Deutschland sollte also Cannabis nicht nur entkriminalisieren, sondern die betroffenen Menschen auch rehabilitieren und entschädigen.

Und was die Strafjustiz angeht, vor deren Gebäude wir uns hier versammelt haben: es ist nie zu spät, zur Vernunft zu kommen. Die Rolle der Justiz im Rechtsstaat ist doch viel glänzender gedacht als das, was sie daraus macht. Die Strafgerichte sollten die Cannabisverfolgung sofort einstellen und stattdessen Vorlagebeschlüsse verfassen. Und das Verfassungsgericht könnte die Scharte seiner verwirrten Cannabisrechtsprechung mit einer Nichtigkeitserklärung ex tunc auswetzen. Das wäre für die Regulierungsabsichten der Bundesregierung eine enorme Erleichterung, könnte sie doch damit alle Einwände entkräften, die mit der internationalen Verpflichtung Deutschlands zur Cannabis-Kriminalisierung argumentieren.

Denn diese internationalen Verpflichtungen stehen (in manchen Konventionen sogar explizit) unter dem Vorbehalt ihrer Vereinbarkeit mit der Verfassung der jeweiligen Vertragsstaaten. Und wenn die Cannabis-Prohibition die Artikel 1 bis 3 des Grundgesetzes verletzt, dann kann die Bundesregierung sich auch nicht wirksam zur Prohibition verpflichten.

Es gibt so viele Möglichkeiten und so viel zu tun. Und glücklicherweise gibt es seit 26 Jahren die Hanfparade und seit 24 den Global Marijuana March. Die haben Kurs gehalten und werden Kurs halten. Gegen die Prohibition, für Menschenwürde und Selbstbestimmung in Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit.

Sebastian Scheerer (9. Mai 2023)

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Author

Andreas Gerhold

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