Nicht zuständig – Klage abgewiesen
Nachden das Berliner Verwaltungsgericht die Klage auf Cannabislegalisierung eines Berliner Anwalts gegen die Bundesregierung seit 2015 unbearbeitet ließ, wies es die Klage am heutigen ersten Verhandlungstag „vollumfänglich“ ab. Wegen der der grundsätzlichen Natur der Frage einer Cannabislegalisierung sei eine Gestzesänderung nötig. Dass eine Gesetzesänderung nötig ist bezweifelt sicher auch der Kläger nicht. Mit der Klage wollte er die Bundesregierung zum Handeln, wenigstens per Verordnung, eben zwingen. Nun soll zunächst die schriftliche Begründung des Gerichts abgewartet werden.
Die Klage wird u.a. vom Hanf Museum Berlin und vom Cannabis Social Club Berlin unterstützt.
Hintergrund: Pressemitteilung des Klägers:
[Berlin] Am 28.11.2018 wird vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine Klage verhandelt, die die vollständige Legalisierung von Cannabis zum Ziel hat. Der Kläger ist ein 69 jähriger Strafrechtsanwalt, der in seinem Berufsleben viele zerstörte Lebensläufe von Cannabis-Konsumenten aufgrund der Kriminalisierung von Cannabis miterleben musste. Diese Erfahrungen machten den Kläger bereits früh zu einem Anhänger der Legalisierungs-Bewegung. Und es entstand der Wunsch, nach der Anwalts-Laufbahn ein Cannabis-Geschäft zu eröffnen und selbst zu konsumieren.
Im Jahr 2014 beauftragte der Kläger Rechtsanwalt Volker Gerloff mit der Erstellung einer Klageschrift und seit 2015 hängt die Klage bereits beim Verwaltungsgericht. Der Antrag ist auf den Erlass einer Verordnung durch die Bundesregierung gerichtet, mit der Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen wird.
Die beklagte Bundesregierung setzt darauf, dass die Klage bereits unzulässig sei. Im Jahr 2007 hatte jedoch das Verwaltungsgericht Berlin bereits eine solche Klage ausdrücklich für zulässig erklärt.
Die jetzige Klage geht davon aus, dass das Cannabis-Verbot grundrechtswidrig ist. „Wenn aber eine geltende gesetzliche Regelung massiv Grundrechte verletzt und es der Bundesregierung möglich ist, diesen Zustand per Verordnung zu ändern, dann kann sich der Gestaltungsspielraum der Regierung so reduzieren, dass der Kläger einen Anspruch auf die entsprechende Verordnung hat“, erklärt Rechtsanwalt Gerloff.
Da das Cannabis-Verbot mit der Gefährlichkeit von Cannabis argumentiert, verwendet die Klage großen Aufwand darauf, darzustellen, dass nach dem Stand der Wissenschaft nicht von einer Gefährlichkeit ausgegangen werden kann, die ein Verbot rechtfertigen kann. Insbesondere der Vergleich zu Alkohol und Tabak lässt das Cannabis-Verbot absurd erscheinen. „Nur in autoritären Regimen werden bestimmte Moralvorstellungen durch staatliche Repression durchgesetzt.“, heißt es in der Klageschrift.
Die Klage geht davon aus, dass die Chancen einer Legalisierung die Risiken erheblich überwiegen und nennt vor allem einen wirksamen Jugendschutz, den eine Legalisierung endlich ermöglichen würde und das „Trockenlegen“ des Schwarzmarktes.
1994 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Cannabis-Verbot verfassungskonform sei. Angesichts der dünnen Basis an wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Gefährlichkeit von Cannabis gab das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung aber auf, die Wissenschaft in dieser Hinsicht zu beobachten und ggf. das Cannabis-Verbot zu überdenken. Aus Sicht der Klage blieb die Bundesregierung aber weitgehend untätig.
Der Kläger, seine Unterstützer (insb. „Hanf Museum Berlin“ und „Cannabis Social Club Berlin e.V.“) viele Anhänger der Legalisierung und Freunde eines freiheitlichen Staates hoffen, dass die Verhandlung am 28.11.2018 der Auftakt für eine sachliche Prüfung des Cannabis-Verbots wird.
—————————————————-
Geltend gemachte Grundrechtsverletzungen: a) Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Cannabis besitzen und konsumieren dürfen), b) Recht auf Freiheit (nicht wegen Cannabis eingesperrt werden), c) Recht auf freie Berufsausübung (Cannabis Geschäft eröffnen), d) Recht auf Gleichbehandlung (Alkohol und Tabak dürfen trotz höherer Gefährlichkeit gehandelt und konsumiert werden)
Az. der Klage aus dem Jahr 2007: VG 14 A 88.00
frühere BVerfG Entscheidung: Beschluss vom 09.03.1994 – 2 BvL 43, 51, 63, 64, 70, 80/92, 2 BvR 2031/92
Alles zur Klage: https://cannabisklage.de/
April 26, 2019 by Claudia Fischer
Claudia Fischer
Ich habe selber lange Zeit konsumiert. Es ist traurig das man versucht einen Menschen mit Psychopharmaka und ähnlichem das Gefühl zu ersetzen. Diese Medikamente schädigt den ganzen Körper. Von Alkohol ganz zu schweigen. Canabis ist nicht dazu im stande einen Menschen so kaputt zu machen wie Alkohol oder chemische Medikamente.Ich hoffe jeden Tag auf die Legalisierung !!!
Mai 28, 2019 by Daniel
Daniel
Es ist sehr interessant, was ich in diesem Artikel gelesen habe.
Ich habe nur eine Frage zu dem Thema. Wird irgendwann bald Cannabis, Marihuana, Haschisch, etc. Nicht nur in der medizinische Bereich legalisiert?