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Fast-Freispruch für Cannabis-Patienten in Hamburg Kriminalisierung von Cannabis Patienten Teil 3

7. Juli 2020

Fast-Freispruch für Matthias

Kriminalisierung von Cannabis Patienten Teil 3

Am heutigen Dienstag wurde das Verfahren gegen den Berliner Schmerzpatienten Matthias G. vor dem Hamburger Amtsgericht einvernehmlich eingestellt. Dem neunundzwanzig jährigen wurde vorgeworfen 2018, bei einer Kontrolle mehrere Polizisten tätlich angegriffen zu haben. Den Schilderungen des Angeklagten zufolge wurde er von der Polizei misshandelt und verletzt. Wir berichteten in Teil 1 und Teil 2. Am Ende kam es, nach Anklageverlesung, einer Erklärung des Angeklagten, die er durch seinen Anwalt verlesen ließ, und der Vernehmung des ersten von vier Polizeibeamten als Zeuge, zu einem Freispruch zweiter Klasse.

Matthias wurde vorgeworfen, statt auf sein Cannabis-Rezept hinzuweisen, sich dem Zugriffsversuch auf seinen “Joint” körperlich widersetzt zu haben, sodass dem Beamten drei weitere zur Hilfe kommen mussten, um den dreiundsechzig Kilogramm schweren, Schwerbehinderten zu überwältigen, wie auch der mindestens hundert Kilogramm wiegende Polizeibeamte als Zeuge berichtet. Auf Nachfrage des Richters kann sich der Polizist nicht mehr genau daran erinnern wann das Wort “Rezept” das erste mal gefallen sei, entweder auf der Wache oder auf dem Weg dahin. 

Matthias hingegen erklärt, er sei unmittelbar am Handgelenk festgehalten worden, habe sofort erklärt, er dürfe Cannabis konsumieren, habe ein Rezept das sich in seinem Rucksack befindet. Er habe zwar seinen Joint weggezogen als der Beamte danach gegriffen habe, hatte ja aber schon seine Brieftasche in der Hand um sich auszuweisen. Auf Nachfrage des Richters kann sich der Polizeibeamte daran nicht erinnern, erläutert aber, dass für ihn die Sicherung des Beweismittels, also des Joints, vorrang gehabt hätte, vor einer möglichen Legitimation des Verdächtigen, also der Kontrolle des Rezeptes.

Unstrittig ist, dass Matthias Verletzungen davon trug, noch stundenlang auf der Wache festgehalten und bis in den Intimbereich durchsucht wurde, weil man ihn als Dealer verdächtigte. “Drogengeld erkenne ich, wenn ich es sehe.”, soll ein Beamter in einem Telefonat mit der Apothekerin gesagt haben, mit der Matthias einen Termin hatte, um sein nächstes Rezept einzulösen und zu bezahlen. 2018 berichteten das Vice Magazin und die Hamburger Morgenpost.

Richter: „Niemand möchte Sie heute verurteilen.“

Freispruch zweiter Klasse aber mit deutlicher Betonung der Fragwürdigkeit einer möglichen Schuld. “Dass auch die Kosten und Auslagen des Angeklagten bei einer Einstellung von der Staatskasse getragen werden, kommt eher selten vor.” betont sein Anwalt Klaus Poschmann aus Berlin im Anschluss. “Das ist ein deutliches Zeichen, dass das Gericht von einer möglichen, aber wenn überhaupt einer minimalen Schuld ausgeht.” Er sieht den Beschluss des Gerichts zur Einstellung des Verfahrens als “nach Gesetzeslage sachgerecht”. “Das Gericht hat gut herausgearbeitet, dass die Polizei bei einer Kontrolle vermeintliche Beweismittelsicherung hintenan zu stellen hat, und dem Kontrollierten zuerst Gelegenheit gegeben werden muss sein Rezept zu zeigen und einen Verdacht auszuräumen.”

“Niemand möchte Sie heute verurteilen!” wirbt der Richter bei dem Angeklagten dafür der Einstellung des Verfahrens zuzustimmen. Eine Einstellung sei “Folge gleich”, hätte also keine anderen Konsequenzen als ein Freispruch, erläutert er und erklärt, dass ein Freispruch aber schwierig wäre, eine langwierige Fortsetzung notwendig sei, die auch für ihn aufwendig wäre. Er könne hier und heute mit einer Zustimmung das Ganze abschließen. Aber genau das sieht Matthias anders: “Ich habe mit verschiedenen Erkrankungen und Folgeerkrankungen zu kämpfen. Mit den Schmerzen und Bewegungseinschränkungen durch meine Fibromyalgie und Arthrose, aber auch mit Panikattacken und Depressionen und so. Ich war, auch durch die Medikation mit Cannabis, auf einem guten Weg. Wollte noch mal eine Ausbildung machen, … Seit dem Vorfall geht es mir wieder deutlich schlechter. Ich kann das heute nicht abschließen.”

Polizei hat rechtswidrig gehandelt

“Das Vorgehen der Polizei war unverhältnismäßig und damit rechtswidrig.” stellte der Vorsitzende deutlich klar, sah darin aber vor allem eine Überforderung des hauptsächlich beteiligten Polizisten. “Der Richter ist so weit gegangen wie er konnte.” kommentiert Christiane Schneider die innenpolitische Sprecherin der Hamburger Fraktion Die Linke. “Heute ist wieder deutlich geworden, dass in der Polizei Richtlinien zum Umgang mit Cannabis-Patienten fehlen.” Christiane Schneider hatte 2018, nach dem hier verhandelten Vorfall eine kleine Anfrage in der Hamburgischen Bürgerschaft gestellt, ob es solche Richtlinien oder Dienstanweisungen geben würde. Die Antwort der Polizei Hamburg kurz zusammengefasst lautete: Nö, haben wir nicht. Brauchen wir auch nicht.

Das sieht auch Andreas Gerhold, der Vorsitzende des Cannabis Social Club Hamburg anders, der Matthias zum Prozess begleitete und für einen gut gefüllten Saal gesorgt hatte. “Dies war natürlich ein deutlicher Auswuchs, den auch der Richter als rechtswidrig erkannt hat. Aber es wurde auch deutlich, dass Cannabis-Patienten einem ungeregelten Generalverdacht des Missbrauchs ausgesetzt sind. Selbst wenn man ihnen Gelegenheit gibt, ihr Rezept zu zeigen, bevor man sie überwältigt, müssen sie ständig ihre Unschuld belegen, werden ständig kontrolliert. Die Polizei Hamburg hat jüngst wegen großen Protestes ein Social-Media-Plakat zurückgezogen, in dem Diabetiker unter den Generalverdacht gestellt werden, es könne sich auch um Heroinmissbrauch handeln. Das ist natürlich absurd. Genauso absurd sollte es allerdings heute sein, jemanden wegen Cannabiskonsums generell des Missbrauchs und des gesetzwidrigen Handelns zu verdächtigen, da immer mehr Menschen Cannabis als Medizin verschrieben bekommen.”

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Author

Andreas Gerhold

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