Allgemein

Lauterbachs totalitärer Wahn

10. Mai 2023

Sozialdemokraten verbieten soziales Engagement

Lauterbachs Gesetzentwurf ist geleakt und öffentlich. Jetzt tatsächlich der Entwurfstext in Paragrafen keine Eckpunkte. Es heißt „Gesetz zur kontrollierten Abgabe von Cannabis (Cannabisabgabegesetz – CannabG)“ Und wir sind entsetzt. Der gesamten Community war spätestens nach dem zweiten Eckpunktepapier klar, das neben der abgesagten Legalisierung der Entkriminalisierung, insbesondere den CSC – denen die soziale Komponente untersagt werden soll und nur noch Cannabis Clubs bzw. Anbaugemeinschaften heißen – eine kontraproduktive Überregulierung droht.

In § 2 Satz 10 heißt es:

Unser Zweck als, eben nicht mehr Cannabis Social Clubs, darf nur noch „ausschließlich die Erzeugung und Abgabe von Cannabis“ sein. Ausgerechnet ein sozialdemokratischer Minister schreibt also ein Verbot für soziales Engagement in ein Gesetz.

Wir werden uns das zentrale „S“ in CSC nicht nehmen lassen

Seit 2015 leistet der Cannabis Social Club Hamburg e.V. soziale Arbeit in verschiedenen Bereichen, wie Aufklärung, Prävention, Jugend- und Gesundheits- und Verbraucherschutz. So heißt es in unserer Selbstbeschreibung von Cannabis Social Clubs:

„Schulung und Beratung

Der Cannabis Social Club Hamburg möchte seinen Mitgliedern, aber auch externen Interessierten ein Schulungs- und Beratungsangebot zum verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit Cannabis, sowie risikominimierenden Konsum und Gesundheitsschutz bieten. Dazu wird auch Kooperation mit anderen Vereinen und Beratungsstellen gesucht.

Öffentlichkeitsarbeit und Politikberatung

Der Verein setzt sich für eine Beendigung der Drogenprohibition und für die Schaffung regulierter Märkte, insbesondere für regulierte Cannabismärkte und die dafür notwendigen Gesetzesänderungen ein. Die angestrebten Gesetzesänderungen sollten auch den Eigenanbau von Cannabis, sowohl individuell als auch den gemeinschaftlichen Anbau zulassen und regeln. In diesem Sinne betreibt der Verein Öffentlichkeitsarbeit und stellt Experten zur Verfügung.

Aufklärung, Jugendschutz und Prävention

Dem Cannabis Social Club Hamburg sind Jugendschutz und Prävention, sowie der Verbraucherschutz ein besonderes Anliegen. Dafür ist eine wissenschaftlich fundierte und ideologiefreie Aufklärung von zentraler Bedeutung. Deshalb möchte der Verein Aufklärungsarbeit, insbesondere auch an Schulen und in Jugendeinrichtungen leisten.

Socialising

Der Cannabis Social Club Hamburg seinen Mitgliedern ein lebendiges Vereinsleben bieten, bei dem auch Spaß, Vergnügen und Geselligkeit nicht zu kurz kommen. Deswegen soll es auch Clubveranstaltungen geben, die vornehmlich der vergnügten Kontaktpflege und dem Zusammenhalt der Gemeinschaft dienen. Darüber hinaus soll es die Pflege der sozialen Komponente Vereins auch präventive Wirkung entfalten und durch die Einbindung der Mitglieder in die Gemeinschaft auch möglichem problematischem Konsum vorbeugen.“

All das und mehr darf nicht mehr Zweck unserer Vereine sein? Wir dürfen uns also zukünftig nicht mehr zum Beispiel von Schulen Einladen lassen? Wir dürfen keine Aufklärungsarbeit  mehr leisten, keine Gesundheitsberatung anbieten?

Und vor allem der gemeinsame Konsum soll verboten sein und ins Private bzw. in noch privatere Bereiche verbannt werden.

Das konterkariert alle gesundheits- und sozialpolitischen Ziele des vermeintlich angestrebten „Paradigmenwechsels“, die alle Beteiligten mit großem Alarmismus vor sich her tragen.

Prohibition 2.0

§6

Was das für Hamburg bedeutet haben wir mal auf einer Karte dargestellt:

Schon nach dieser Vorschrift wird Hamburg quasi komplett zu Konsumfreien Zone, was einen Komsumverbot in der öffentlichkeit gleichkommt. Doch schlimmer als das, auch Ausgabestellen von Anbaugemeinschaften und später auch die geplanten Modellprojekte werden so in Hamburg nicht möglich sein!

Totalitärer Wahn mit faschistischen Zügen

Das was dann im Laufe des gestrigen Tages öffentlich wurde übersteigt alle Befürchtungen. Der Entwurf offenbart endgültig den totalitären Wahn der Beteiligten und trägt stellenweise sogar faschistische Züge. Dies betrifft vor allem die Dokumentationspflichten, Kontrollmöglichkeiten und Pflichten zur Datenübermittlung. Dazu später. Denn das ganze Gesetz ist ausschließlich von Verboten, Strafandrohungen und Restriktionen geprägt.


So ist der private, individuelle Eigenanbau nochmals massiv beschnitten worden: Es sollen nur drei Pflanzen pro Kalenderjahr erlaubt sein!

Damit ist der Indooranbau eigentlich unmöglich gemacht, weil die nötigen Anschaffungen für drei Pflanzen pro Jahr keine auch nur halbwegs akzeptablen Unkosten für die Selbstversorgung zulassen. Der Outdooranbau ist in Deutschland, insbesondere in den nördlichen Regionen, mit hohen Ausfallqoten, z.B. durch Schimmel. das bedeuted die Verbraucher werden mindestens verleitet weiter auf dem Schwarzmarkt zu kaufen und sich damit weiterhin strafbar zu machen, mehr als drei Pflanzen zu ziehen und sich weiter strafbar zu machen oder schlimmstenfalls verdorbenes Cannabis aus Eigenanbau trotzdem zu konsumieren.

Auch das konterkariert alle gesundheits- und sozialpolitischen Ziele des vermeintlich angestrebten „Paradigmenwechsels“, die alle Beteiligten mit großem Alarmismus vor sich her tragen.

Asoziale Anbaugemeinschaften im Hochsicherheitstrakt

Soweit so erwartbar und klar. Wobei ich noch nicht herausgefunden habe welche denn die „zuständige Behörde“ sein soll. Bei dem was dann an Voraussetzungen und Versagensgründen folgt, fehlt eigentlich nur noch der Vorschlag von Rainer Wendt alle Mitglieder vom Staats- und Verfassungschutz überwachen zu lassen.

Da bekommen Faschisten feuchte Träume und freuen sich wie weit sie mit ihren Populismus sogar bei sozialdemokratischen Ministern kommen.

Auf mehr als fünf Seiten in elf Paragrafen werden Anbaugemeinschaften bis ins kleinste reglementiert. So wird uns das, was wir weiter oben nach vereinszweck nicht mehr dürfen hier in reglementierter Form wieder als Pflicht auferlegt, wie einen Jugendschutzbeauftragten zu benennen und schulen zu lassen und ein Jugendschutzkonzept aufzustellen, für Vereine die keine jugendlichen Mitglieder zulassen dürfen und Mindestabstände zu den Einrichtungen halten sollen.

Diese Pflichten sollen wir im Übrigen auch finanziell, und zwar explizit allein, tragen.

Das heißt, keine Spenden, kein Solifest, kein Merch, keine öffentlichen Zuwendungen, kein Sponsoring. Übliche Einnahmequellen die allen Vereinen zur Verfügung stehen sollen uns explizit verboten werden. Das sind massive Einschränkungen des Vereinsrechts und wohl auch der grundgesetzlich garantierten Vereinigungsfreiheit.

Jetzt wird’s  spooky

In §23 werden über eineinhalb Seiten in 5 Absätzen mit 8 Unterpunkten mögliche Maßnahem gegen Anbaugemeinschaften beschrieben. In §24 geht es dann um Überwachung.

Ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss soll offenbar für sie Durchsuchung von Anbaugemeinschaften nicht notwendig sein. Behörden sollen ein ein dauerhaftes und jederzeitiges, im vermeintlichen Fall von „Gefahr im Verzug“ auch ohne Anwesenheit von Verantwortlichen, Durschsuchungsrecht für alle Räumlichkeiten, Grundstücke, Gewächshäuser, Fahrzeuge und Gerätschaften erhalten.

Das ist inakzeptabel – um es freundlich auszudrücken.

Auch das geht als anlasslose Totalüberwachung viel zu weit und ist in der Form inakzeptabel.

„Unterlagen und Informationen“ werden entnommen? Natürlich können Unterlagen zur Einhaltung von Auflagen angefordert werden. Aber es sollte schon klar geregelt werden auf welche Unterlagen Behörden regelhaft bzw. anlassbezogen Zugriff haben dürfen.

Was für ein Overkill. Diese Personen sollen den Behörden benannt und nachweisbar geschult werden. Selbstverständlich können bei Stichprobenkontrollen oder anlassbezogenen Überprüfungen auch Personendaten von anwesenden Verantwortlichen und Personal aufgenommen und geprüft werden.

Wie weit die Toatlüberwachung auch der einzelnen Mitglieder gehen soll, wurde auch schon in §16 bei den Dokumentations- und Meldepflichten deutlich:

Nope! Nicht mit uns, das machen wir nicht mit.

Im gemeinsamen Eckpunktepapier „Legalisierung aus Vernunft und Gerechtigkeit“ der deutschen CSC schreiben wir:

„Neben Regelungen zu Deklarationspflichten, Verpackung und Werbung, sehen wir Datenschutz als wichtiges Element des Verbraucherschutzes. Als Cannabis Social Clubs nehmen wir den Schutz unserer Mitglieder und deren Mitgliederdaten sehr ernst. Wir sind nicht bereit, diese Daten anlasslos und regelhaft an staatliche Stellen zu übermitteln.

Auch Registrierungen von individuellem Eigenanbau und Kund:innen der Cannabis Fachgeschäfte lehnen wir strikt ab. So wenig wie es staatliche Listen von z.B. von Homosexuellen, Mitgliedern demokratischer Parteien oder Menschen mit bestimmten Merkmalen geben darf, darf es staatliche Listen von Menschen mit bestimmten Genusspräferenzen wie z.B. Cannabis geben.“

Zu schreiben, das sei nicht verhandelbar hieße, dass wir überhaupt an einem Punkt beteiligt worden wären, aber das werden wir nicht mitmachen. Wir werden keine Konsumdaten unserer Mitglieder verknüpft mit weitern persönlichen Daten für staatliche Kifferlisten zur Verfügung stellen.

Wir lassen durchaus mit uns reden über anonymisierte Daten für wissenschaftliche Zwecke und sind interessiert an der Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Forschung. Echte CSC da mit einzubeziehen, darüber wird aber offenbar nicht mal nachgedacht.

Sabotage an der Cannabis Legalisierung

Dieser Gesetzentwurf ist der Gipfel der Inkompetenz, die nur noch durch Sabotage erklärt werden kann. Es geht den Beteiligten nicht um Gerechtigkeit, nicht um Vernunft, nicht mal um Gesundheitschutz, es geht ihnen nicht einmal um die Kinder!

Die beteiligten Politiker und ihre Berater sind eigentlich immer noch Prohibitionisten und können sich nicht von ihren Vorurteilen und ihrem Bild der gefährlichen Droge und von Drogensüchtigen trennen die man vor sich selbst schützen, aber vor denen man auch die Gesellschaft schützen muss.

Man kann zum heutigen Zeitpunkt eigentlich nur den Schluss ziehen: Eine Legalisierung ist eigentlich nicht gewollt.

Zum Schluss noch ein Hammer, den man hätte kommen sehen können, mit dem aber trotzdem kaum jemand gerechnet hat, ist der ganze Aufstand um sogenanntes „Vermehrungsmaterial“. Das Wort kommt über das ganze Gesetz verteilt 42 (!) mal vor und hat einen eigenen Praragrafen mit der Nummer 14 bekommen.

Zur Erinnerung: Deutschland ist in Europa das einzige Land in dem Cannabissamen als Betäubungsmittel eingestuft werden. In Östereich produzieren und handeln Unternehmen Stecklinge.

Statt diese einfach, wie eigentlich Cannabis überhaupt, EU-konform aus dem BtmG  zu nehmen, wird auch dieser Bereich gnadenlos überreguliert und könnte neben anderen Regeln allein, wie z.B. die 250m Regel (siehe oben), jegliche Liberaliserung und damit jeglichen Verbraucher, Gesundheits- und Jugendschutz aushebeln.

So dürfen wir auch gespannt sein, welche Sorten zu welchem Zeitpunkt überhaupt zugelassen werden.

 

 

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Author

Andreas Gerhold

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